
Seit dem 01.05.2009 ist meine Praxis Vertragsmitglied des AOK-Gastroenterologen Vertrages.
Bei Überweisung durch einen Hausarzt, welcher Mitglied im Hausarztvertrag der AOK/Medi ist, werden Patienten mit einem entsprechenden Begleitformular durch einen erweiterten Service behandelt. Hierzu müssen Sie selbst als Patient/in nicht im Hausarztvertrag der AOK eingeschrieben sein. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Praxis.